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   FG Hamburg, 02.05.2006 - 4 K 409/02   

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https://dejure.org/2006,25110
FG Hamburg, 02.05.2006 - 4 K 409/02 (https://dejure.org/2006,25110)
FG Hamburg, Entscheidung vom 02.05.2006 - 4 K 409/02 (https://dejure.org/2006,25110)
FG Hamburg, Entscheidung vom 02. Mai 2006 - 4 K 409/02 (https://dejure.org/2006,25110)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurücknahme der Erlaubnis steuerbegünstigter Entnahme von Strom bei Bearbeitung und Veredelung von Mineralölprodukten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zurücknahme der Erlaubnis steuerbegünstigter Entnahme von Strom bei Bearbeitung und Veredelung von Mineralölprodukten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 24.08.2004 - VII R 23/03

    Stromsteuer: Zur Verfassungsmäßigkeit der Verweisung auf die Klassifikation der

    Auszug aus FG Hamburg, 02.05.2006 - 4 K 409/02
    Dass die Bezugnahme in § 2 Nr. 3 StromStG auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige für die Einordnung der betroffenen Unternehmen als produzierendes Gewerbe dem verfassungsmäßigen Bestimmtheitsgebot und dem Prinzip des Vorbehalts des Gesetzes entspricht, ist seit dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24.8.2004 ( VII R 23/03, juris) nicht mehr klärungsbedürftig.
  • BFH, 18.04.1991 - IV R 127/89

    GmbH & Co. KG - Gewinnfeststellungserklärung - Verspätete Abgabe -

    Auszug aus FG Hamburg, 02.05.2006 - 4 K 409/02
    Ist - wie hier - der Fehler vom Steuerpflichtigen vorwerfbar herbeigeführt worden, reduziert sich der Ermessensspielraum daher in der Regel auf die rückwirkende Zurücknahme des Bescheides, es sei denn, es lägen besondere Umstände vor, wie etwa ein nennenswertes Mitverschulden der Behörde (vgl. Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.4.1991, in: BStBl. II 1991, S. 675).
  • BFH, 02.03.2005 - VII B 173/04

    Einordnung in die Klassifikation der Wirtschaftszweige

    Auszug aus FG Hamburg, 02.05.2006 - 4 K 409/02
    Der Bundesfinanzhof hat mit Beschluss vom 2.3.2005 ( VII B 173/04), juris) fernerhin dargelegt, dass sich der Gesetzgeber nicht in unzulässiger Weise seiner Gesetzgebungsbefugnis begeben und die Bestimmung des Begünstigtenkreises im Sinne des § 9 Abs. 3 StromStG nicht in verfassungswidriger Weise der ausschließlichen Kompetenz des Statistischen Bundesamtes überlassen hat.
  • FG Schleswig-Holstein, 26.11.2003 - 2 K 1208/98

    Zonenrandförderung: Zum Beginn der Verwendung für eigenbetriebliche Zwecke sowie

    Auszug aus FG Hamburg, 02.05.2006 - 4 K 409/02
    Auf ein vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln des Begünstigten kommt es nicht an (vgl. Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 26.11.2003 - 2 K 1208/98 -, juris; Bundesfinanzhof, Urteil vom 13.7.1994 - I R 95/93 -, juris).
  • BFH, 13.07.1994 - I R 95/93

    Nachversteuerung der stillen Reserven vor der Ermittlung des Veräußerungsgewinns

    Auszug aus FG Hamburg, 02.05.2006 - 4 K 409/02
    Auf ein vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln des Begünstigten kommt es nicht an (vgl. Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 26.11.2003 - 2 K 1208/98 -, juris; Bundesfinanzhof, Urteil vom 13.7.1994 - I R 95/93 -, juris).
  • FG Düsseldorf, 19.04.2006 - 4 K 4755/03

    Stromsteuerermäßigung; Handelsunternehmen; Produktionsunternehmen; Warmbandstahl;

    Auszug aus FG Hamburg, 02.05.2006 - 4 K 409/02
    Aus der Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf vom 19.4.2006 ( 4 K 4755/03 VSt, juris), auf die der Prozessbevollmächtigte der Klägerin in seinem Schriftsatz vom 7.7.2006 hinweist, vermag die Klägerin nichts zur Stützung ihrer Rechtsposition herzuleiten.
  • BFH, 04.09.2008 - VII R 46/07

    Begründung im als Revisionsverfahren fortgesetzten Beschwerdeverfahren

    Die Revision der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 2. Mai 2006 4 K 409/02 ist mit Beschluss des Senats vom 19. Dezember 2007 VII B 271/06, welcher dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin am 9. Januar 2008 zugestellt worden ist, zugelassen worden.
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